Beschwerde- und Konfliktmanagement am Königin-Katharina-Stift Gymnasium

Wir legen in unserer Schule großen Wert auf ein gutes Schulklima. Dazu gehört auch ein vertrauensvoller und partnerschaftlicher Umgang bei Beschwerden und/oder Konflikten. Wir bitten alle Mitglieder der Schulgemeinschaft, die nachfolgenden Grundsätze und Kommunikationswege einzuhalten, die jedem die Chance geben, angemessen seine Sicht der Dinge darzustellen. Grundsätzlich gilt, dass Konflikte auf der Ebene gelöst werden, auf der sie entstehen, d. h. dass die unmittelbar Betroffenen miteinander in Kontakt treten. Nur in Ausnahmefällen, wenn eine direkte Kontaktaufnahme scheitert, sollen dritte Personen eingeschaltet werden.


Beim Umgang mit Beschwerden und bei Konflikten gelten die folgenden Grundsätze:

  • Jeder/Jede Beschwerdeführer/in und jede Partei, auf die sich eine Beschwerde bezieht, hat das Recht, gehört und ernst genommen zu werden.
  • Jeder erhält die Chance, zunächst in einer Eins-zu-Eins Situation seine Perspektive darzustellen. Das bedeutet:
  • Es findet zunächst immer ein direktes Gespräch zwischen den Konfliktparteien statt, bevor Dritte hinzugezogen werden.

 

Beim Umgang mit Beschwerden und bei Konflikten gelten die folgenden Kommunikationswege:

1. Konflikte Schüler – Schüler

Insbesondere für die Klassen 5 bis 7 gibt es an unserer Schule ausgebildete Streitschlichter aus den älteren Klassen. Jeder Kollege erhält zu Beginn des Schuljahres den Bereitschaftsplan und kann sich direkt an die Streitschlichter wenden. Selbstverständlich können die Schüler auch direkt – und vertraulich- Kontakt aufnehmen. Erst wenn diese Schlichtungsgespräche keinen Erfolg zeigen, sollten Klassenlehrer und / oder Vertrauenslehrer hinzugezogen werden.


2. Konflikte Schüler – Lehrer

  • Schüler können sich zuerst an die betreffende Lehrkraft wenden.
  • Schüler können die Klassensprecher hinzuziehen.
  • Schüler können den/die Klassenlehrer/in bzw. Tutor/in hinzuziehen.
  • Schüler können sich ebenfalls an die Vertrauenslehrer der Schule wenden, evtl. auch die Schulsozialarbeiterin und/oder die Beratungslehrerin hinzuziehen.


3. Konflikte Eltern – Lehrer

  • Eltern führen zuerst ein Gespräch mit dem/r betreffenden Kollegen/in.
  • Eltern/Lehrkräfte können den/die Klassenelternvertreter/in oder den/die Elternbeiratsvorsitzenden hinzuziehen oder auch den/die Klassenlehrer/in oder eine andere Lehrkraft nach Wahl. Die Konfliktparteien informieren sich vor dem Gespräch über die Personen, die teilnehmen.
  • Erst wenn diese Gespräche keinen Erfolg zeigen, kann die Schulleitung eingeschaltet werden.

(Verabschiedet von der Gesamtlehrerkonferenz am 06.02.2017 und der Schulkonferenz am 22.11.2016)